Klienten-Info
- Aktuelle Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien ergänzt das Thema Rechnung.
- Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden.
- Anhebung der Obergrenze für die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages und Anpassung der Freigrenze bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen.
- Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist.
- Ergänzungen durch die letzte Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien.
- Beachtung der unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten.
- Welche Tipps gibt es, um Mitarbeiter in Kleinunternehmen langfristig zu binden?