Klienten-Info
-
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen.
-
Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen geplant.
-
Je nach Ladestation sind unterschiedliche Steuerreglungen zu beachten.
-
Die Grenze soll 2024 valorisiert werden.
-
Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt erweiterte Dokumentationspflichten bei Entsendungen.
-
Auslaufende Coronaregelungen erhöhen Stundungszinsen um 2,5 Prozentpunkte.
-
Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.
-
Wieviel Geld bekomme ich vom Finanzamt zurück bei negativem Einkommen?
-
Was ist bei einem Krisenplan für Ihr Unternehmen zu beachten?